BausachverstandStein

Schnelle Erstellung eines Restnutzungsdauer-Gutachtens

Restnutzungsdauer-Gutachten in
Erftstadt & Umgebung

Gutachter Hartmut Stein & Kollegen

Restnutzungsdauer-Gutachten in Erftstadt

Beispiele für Restnutzungsdauer-Gutachten in Erftstadt

Restnutzungsdauergutachten ermöglichen eine beschleunigte Abschreibung von Immobilien, indem sie eine verkürzte wirtschaftliche Nutzungsdauer belegen. Zu den Gründen für eine verkürzte Lebensdauer zählen technischer Verschleiß, wirtschaftliche Entwertung und rechtliche Nutzungseinschränkungen. Ein zertifizierter Gutachter muss die Immobilie vor Ort begutachten und die verkürzte Restnutzungsdauer im Gutachten detailliert darlegen, um eine Anerkennung durch das Finanzamt zu gewährleisten.

Hier einige Beispiele:

  • Beispiel Wohngebäude: Das Einfamilienhaus, das im Jahr 1980 erbaut wurde, wies ursprünglich eine Restnutzungsdauer von 30 Jahren auf. Allerdings hat sich der Zustand des Gebäudes erheblich verschlechtert, da es stark sanierungsbedürftig ist und erhebliche Feuchtigkeitsschäden aufgetreten sind. Diese Mängel sind auf nicht rechtzeitig durchgeführte Instandhaltungsmaßnahmen zurückzuführen. Daher wurde die verbleibende Restnutzungsdauer auf lediglich 10 Jahre verkürzt, was die dringende Notwendigkeit von umfassenden Sanierungen verdeutlicht.
  • Beispiel Gewerbeimmobilie: Die Einzelhandelsfläche, die im Jahr 1995 errichtet wurde, hatte eine ursprünglich angenommene Restnutzungsdauer von 25 Jahren. In der aktuellen Marktsituation hat sich jedoch herausgestellt, dass die Infrastruktur der Immobilie veraltet ist und die Mieterträge signifikant gesunken sind. Diese Veränderungen sind größtenteils auf den Anstieg des Online-Handels und die damit verbundene sinkende Nachfrage zurückzuführen. Aus diesem Grund wurde die Restnutzungsdauer auf 15 Jahre reduziert, was die Notwendigkeit einer strategischen Umnutzung oder Sanierung unterstreicht.
  • Beispiel Produktionshalle: Die Produktionshalle, die im Jahr 2000 erbaut wurde, wurde ursprünglich mit einer Restnutzungsdauer von 20 Jahren bewertet. Jedoch zeigt sich, dass die technische Ausstattung der Halle mittlerweile stark veraltet ist und die Betriebsabläufe ineffizient geworden sind. Diese Umstände haben die Wettbewerbsfähigkeit des Gebäudes erheblich beeinträchtigt. Infolgedessen wurde die Restnutzungsdauer auf lediglich 8 Jahre verkürzt, was eine rasche Entscheidung über eine mögliche Neuinvestition oder die Schließung der Halle notwendig macht.

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Restnutzungsdauer-Gutachten für eine Eigentumswohnung

Ortstermine in Erftstadt kurzfristig verfügbar

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Restnutzungsdauer-Gutachten für ein Einfamilienhaus

Was kostet ein Restnutzungsdauer-Gutachten?

Die Kosten für ein Restnutzungsdauer-Gutachten in Erftstadt sind sehr stark vom Einzelfall abhängig.

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